AGB.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Stand: 18. März 2026
§ 1 Geltungsbereich und Kundenklassifizierung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Melanie Schulze (nachfolgend „Auftragnehmerin") und ihren Auftraggebern.
(2) Kundenklassifizierung: Diese AGB gelten sowohl für
a) Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „B2B-Kunden"), d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen;
b) Verbraucher im Sinne von § 13 BGB (nachfolgend „B2C-Kunden"), d.h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(3) Besondere Regelungen: Soweit in den nachfolgenden Bestimmungen besondere Regelungen „nur für B2B-Kunden" oder „nur für B2C-Kunden" gekennzeichnet sind, gelten diese ausschließlich für die jeweils genannte Kundengruppe. Für alle anderen Bestimmungen gelten die allgemeinen Regelungen für beide Kundengruppen.
(4) Einbeziehungshinweis: Der Auftraggeber wird bei Vertragsschluss ausdrücklich auf diese AGB hingewiesen. Die AGB sind auf der Website www.melanieschulze.de/agb jederzeit abrufbar und werden dem Auftraggeber auf Wunsch in Textform übermittelt. Mit Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber, von diesen AGB Kenntnis genommen zu haben.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(6) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
(7) Individualvereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang und Abgrenzung
(1) Die Auftragnehmerin erbringt Dienstleistungen in folgenden Bereichen:
Coaching (Business Coaching, Executive Coaching, Personal Coaching)
Mentoring
Beratung
Interim Management (temporäre Führungsverantwortung)
Workshops und Trainings
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, dem Projektauftrag oder der individuellen Vereinbarung.
(3) Leistungsbeschreibung und rechtliche Abgrenzung:
a) Coaching
Coaching ist ein strukturierter, lösungsorientierter Prozess zur Reflexion, Persönlichkeitsentwicklung und beruflichen Weiterentwicklung. Coaching unterstützt den Klienten dabei, eigene Ziele zu definieren, Ressourcen zu aktivieren und Handlungsoptionen zu entwickeln.
Ausdrückliche Abgrenzung: Coaching beinhaltet keine Therapie, keine psychische oder medizinische Behandlung, keine Diagnose oder Heilung von Krankheiten, keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Die Auftragnehmerin ist nicht als Heilpraktikerin tätig und erbringt keine Leistungen, die dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) unterliegen. Bei Vorliegen psychischer Erkrankungen wird auf entsprechende Fachärzte oder Psychotherapeuten verwiesen.
b) Mentoring
Mentoring umfasst die längerfristige, persönliche Begleitung und Beratung des Mentees. Es beinhaltet regelmäßige Sessions sowie asynchrone Unterstützung (z. B. per E-Mail, Messenger) innerhalb vereinbarter Reaktionszeiten. Mentoring dient der Weitergabe von Erfahrungswissen, beruflicher Orientierung und strategischer Begleitung.
Ausdrückliche Abgrenzung: Mentoring ist keine psychologische oder therapeutische Behandlung, sondern eine fachlich-berufliche Begleitungsform.
c) Beratung
Beratung umfasst fachliche Impulse, Perspektiven, Analysen und Handlungsempfehlungen zu unternehmerischen, organisatorischen oder persönlichen Fragestellungen. Die Auftragnehmerin bringt ihre Expertise, Methoden und Erfahrungen ein, um den Auftraggeber bei der Zielerreichung zu unterstützen.
Keine Erfolgsgarantie: Eine Erfolgsgarantie oder ein bestimmtes Arbeitsergebnis wird nicht übernommen. Die Auftragnehmerin schuldet die sorgfältige und fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen.
d) Workshops und Trainings
Workshops und Trainings dienen der Vermittlung von Wissen, Kompetenzen, Methoden oder Techniken. Sie können sowohl online (z. B. via Videokonferenz, Webinar, Online-Plattform) als auch in Präsenz stattfinden. Formate umfassen Einzel- oder Gruppenveranstaltungen, Impulsvorträge, interaktive Übungen und Reflexionseinheiten.
(4) Teilnehmerpflichten bei Workshops:
Bei der Teilnahme an Workshops verpflichten sich die Teilnehmenden zu:
Pünktlicher Teilnahme
Konstruktivem Umgang im Gruppenprozess
Einhaltung von Vertraulichkeit gegenüber anderen Teilnehmenden
Sicherstellung technischer Voraussetzungen bei Online-Workshops (funktionierende Internetverbindung, Kamera, Mikrofon)
Nutzung der Inhalte ausschließlich zu eigenen Zwecken
Aufzeichnungsverbot: Aufzeichnungen (Video/Audio) durch Teilnehmende sind ausdrücklich verboten. Aufzeichnungen durch die Auftragnehmerin erfolgen nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung aller Teilnehmenden.
(5) Die Dienstleistungen werden nach den anerkannten Grundsätzen der jeweiligen Berufsausübung sowie nach bestem Wissen und Gewissen erbracht.
(6) Die Auftragnehmerin ist bei der Durchführung ihrer Leistungen fachlich unabhängig und nicht weisungsgebunden. Sie schuldet keine bestimmten Arbeitsergebnisse, sondern die sorgfältige und fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen (Dienstvertrag gemäß § 611 BGB).
(7) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen qualifizierter Dritter (Subunternehmer, freie Mitarbeiter) zu bedienen. Die Auftragnehmerin haftet für deren Verschulden wie für eigenes.
(8) Statusklärung Interim Management (nur B2B): Bei Interim-Management-Mandaten mit B2B-Kunden wird ausdrücklich vereinbart, dass die Auftragnehmerin als selbstständige Unternehmerin tätig ist. Die Auftragnehmerin ist frei in der Gestaltung ihrer Arbeitszeit und -organisation, trägt unternehmerisches Risiko und ist nicht in die betriebliche Organisation des Auftraggebers eingegliedert. Der Auftraggeber erteilt keine Weisungen bezüglich der Arbeitsdurchführung.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Allgemein: Das Angebot der Auftragnehmerin (z. B. Exposé, Angebot, Leistungsbeschreibung) stellt eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber dar.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin zustande.
(3) Nur für B2C-Kunden: Bei Fernabsatzverträgen (z. B. telefonisch, per E-Mail oder über die Website gebuchte Leistungen) gilt:
Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar.
Durch die Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
Der Vertrag kommt durch die Annahmebestätigung per E-Mail oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Der Kunde erhält mit der Auftragsbestätigung eine Kopie dieser AGB sowie die Widerrufsbelehrung in Textform.
§ 4 Widerrufsrecht (nur für B2C-Kunden)
(1) Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
WIDERRUFSRECHT
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Melanie Schulze
Specksaalredder 106
22397 Hamburg
Telefon: +49 15563 328818
E-Mail: contact@melanieschulze.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post, E-Mail oder Telefax) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(2) Vorzeitiger Beginn der Leistungserbringung (sofortiger Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist):
Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch kann die Dienstleistung bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen. In diesem Fall gilt:
a) Ausdrückliche Zustimmung erforderlich: Sie müssen vor Beginn der Dienstleistung ausdrücklich zustimmen, dass wir mit der Leistungserbringung sofort beginnen, und gleichzeitig zur Kenntnis nehmen, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
b) Zustimmungserklärung: Die Zustimmung kann durch Ankreuzen einer entsprechenden Checkbox bei der Buchung oder durch gesonderte schriftliche/elektronische Erklärung erfolgen. Der Text lautet:
„Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bewusst, dass ich mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Auftragnehmerin verliere."
c) Anteilige Zahlung bei Widerruf: Widerrufen Sie nach Beginn der Leistungserbringung, schulden Sie Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen.
(3) Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Auftragnehmerin die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gemäß Absatz 2 gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
(4) Muster-Widerrufsformular:
Sie können das folgende Formular verwenden (nicht verpflichtend):
An
Melanie Schulze
Specksaalredder 106
22397 Hamburg
E-Mail: contact@melanieschulze.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
[Bezeichnung der Dienstleistung]
Bestellt am: [Datum]
Name des Verbrauchers: [Name]
Anschrift des Verbrauchers: [Anschrift]
Datum: [Datum]
(*) Unzutreffendes streichen
§ 5 Honorar und Vergütung
(1) Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Stundensätze, Tagessätze oder – sofern vereinbart – als Pauschalhonorar.
(2) Preisangaben:
Nur für B2B-Kunden: Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Nur für B2C-Kunden: Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
(3) Die aktuell gültigen Honorarsätze werden in der Auftragsbestätigung oder im individuellen Angebot konkretisiert.
(4) Nebenkosten:
a) Reisekosten: Bei Präsenzterminen werden Fahrtkosten mit 0,60 EUR pro gefahrenem Kilometer ab dem Betriebssitz der Auftragnehmerin (22397 Hamburg) berechnet. Damit sind sämtliche Fahrzeugkosten sowie die Reisezeit abgegolten.
b) Sonstige Nebenkosten: Übernachtungskosten (Business-Standard), Spesen, Materialkosten und sonstige Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand bzw. nach Absprache gesondert in Rechnung gestellt.
(5) Preisanpassung:
a) Bei Projektveränderungen: Der vereinbarte Preis basiert auf dem zum Zeitpunkt der Auftragserteilung definierten Leistungsumfang. Bei nachträglichen Änderungen, Erweiterungen oder Anpassungen des vereinbarten Umfangs behält sich die Auftragnehmerin eine angemessene Preisanpassung entsprechend des tatsächlichen Mehraufwands vor.
Als Änderungen gelten insbesondere:
Erweiterungen oder inhaltliche Änderungen der vereinbarten Leistungen
Zusätzliche Termine oder Sessions über die Paketleistung hinaus
Nachträgliche Anpassungen bereits freigegebener Inhalte oder Konzepte
Verzögerungen durch den Auftraggeber, die zu Mehraufwand führen
Preisanpassungen werden dem Auftraggeber vorab schriftlich mitgeteilt und bedürfen seiner Zustimmung.
b) Nur für B2B bei Dauerschuldverhältnissen: Bei Dauerschuldverhältnissen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten ist die Auftragnehmerin berechtigt, das Honorar einmal jährlich anzupassen, sofern sich die der Kalkulation zugrunde liegenden Kosten (insbesondere Personalkosten, Versicherungsprämien, Bürokosten, Steuerberatungskosten) um mehr als 5 % erhöht haben. Die Anpassung erfolgt in angemessenem Umfang, orientiert sich jedoch an der Höhe der nachgewiesenen Kostensteigerung. Die Ankündigung muss mindestens 8 Wochen vor Inkrafttreten in Textform erfolgen unter Angabe der konkreten Kalkulation und Begründung. Dem B2B-Kunden steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen zu, wenn die Erhöhung 10 % übersteigt.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt auf das in der Rechnung angegebene Konto.
(2) Zahlungsverzug:
a) Eintritt des Verzugs:
Nur für B2B-Kunden: Der Auftraggeber gerät automatisch in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt (§ 286 Abs. 3 BGB). Eine gesonderte Mahnung ist nicht erforderlich.
Nur für B2C-Kunden: Der Verzug tritt nach Mahnung oder bei schuldhafter Nichtleistung trotz Fälligkeit ein.
b) Verzugszinsen:
Nur für B2B-Kunden: 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB
Nur für B2C-Kunden: 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB
c) Verzugspauschale (nur B2B): Bei Zahlungsverzug im B2B-Bereich ist die Auftragnehmerin berechtigt, eine Verzugskostenpauschale in Höhe von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu erheben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(3) Gerichtliche Schritte bei Zahlungsverzug:
a) Nur für B2B-Kunden: Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist die Auftragnehmerin berechtigt, ohne weitere Mahnung gerichtliche Maßnahmen einzuleiten, insbesondere:
Mahnbescheid (gerichtliches Mahnverfahren)
Klage auf Zahlung
Beauftragung eines Inkassounternehmens
Die damit verbundenen Kosten (Mahngebühren, Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten, Inkassokosten) trägt der Auftraggeber.
b) Nur für B2C-Kunden: Gerichtliche Schritte erfolgen nach vorheriger Mahnung und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Bei längerfristigen Projekten (Laufzeit über 30 Tage) ist die Auftragnehmerin berechtigt, monatliche Abschlagsrechnungen zu stellen.
(5) Nur für B2B-Kunden: Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Auftragnehmerin anerkannt ist. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur bei rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von der Auftragnehmerin anerkannten Gegenansprüchen zu.
(6) Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist die Auftragnehmerin berechtigt, laufende Leistungen zu unterbrechen, bis die ausstehenden Beträge vollständig beglichen sind.
§ 6a Mentoring – Erreichbarkeit und Reaktionszeiten
(1) Kommunikationskanäle: Die asynchrone Betreuung im Rahmen von Mentoring-Paketen erfolgt über folgende Kanäle:
E-Mail
Telefon
WhatsApp Business (nur nach ausdrücklicher Zustimmung, siehe § 11 Abs. 8)
Kontaktformular der Website
(2) Reaktionszeit: Die Auftragnehmerin strebt eine Reaktionszeit von maximal 48 Stunden an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Hamburg und bundesweite Feiertage) an.
(3) Keine permanente Verfügbarkeit: Die Auftragnehmerin schuldet ausdrücklich keine permanente Verfügbarkeit oder Sofortantworten. Die Reaktionszeit dient der Orientierung und stellt keine garantierte Leistung dar.
§ 6b Mentoring – Pausenregelung
(1) Bei längerer Krankheit des Kunden kann das Mentoring-Paket einmalig für maximal 4 Wochen pausiert werden.
(2) Die Pause ist der Auftragnehmerin unverzüglich in Textform mitzuteilen. Ein ärztliches Attest kann verlangt werden.
(3) Weitere oder längere Pausen sind nur nach individueller Absprache und schriftlicher Vereinbarung möglich.
(4) Während der Pausenzeit ruhen die Zahlungsverpflichtungen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend.
§ 7 Haftung
(1) Für alle Kunden: Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für alle Kunden: Für sonstige Schäden haftet die Auftragnehmerin unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Haftung bei leichter Fahrlässigkeit:
a) Nur für B2B-Kunden: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht). Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Deckungssumme der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) in Höhe von EUR 500.000,00 pro Schadensfall.
b) Nur für B2C-Kunden: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch der Höhe nach begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden.
(4) Keine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(6) Soweit die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(7) Verjährung:
Nur für B2B-Kunden: Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern nicht in Absatz 1 oder 2 etwas anderes bestimmt ist. Ansprüche aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben von dieser Verkürzung ausdrücklich ausgenommen und verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
Nur für B2C-Kunden: Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(8) Versicherungsschutz:
Die Auftragnehmerin verfügt über folgenden Versicherungsschutz im Rahmen ihrer Consulting-Haftpflicht:
Vermögensschadenhaftpflicht (VSH): EUR 500.000,00 je Versicherungsfall
Büro- & Betriebshaftpflicht (BHV): EUR 2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden
Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD): Schutz bei Cyber-Angriffen, Datenpannen und IT-Sicherheitsvorfällen
Der Versicherungsschutz wird während der gesamten Geschäftsbeziehung aufrechterhalten. Ein Nachweis kann auf Anfrage vorgelegt werden.
(9) Coaching und Mentoring ersetzen keine medizinische, psychologische oder therapeutische Behandlung.
§ 8 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt geheim zu halten und ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks zu verwenden.
(2) Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind, insbesondere:
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
Kundendaten und Kontakte
Finanzinformationen
Strategische Planungen
Know-how und Arbeitsmethoden
Nur für B2C-Kunden: Persönliche und private Informationen, die im Coaching-Prozess geteilt werden
(3) Ausnahmen: Nicht vertraulich sind Informationen, die
zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden,
dem Empfänger vor Offenlegung bereits rechtmäßig bekannt waren,
von Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung erhalten wurden,
aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen (die andere Partei ist hierüber unverzüglich zu informieren).
(4) Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(5) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, eingesetzte Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen in gleichem Umfang zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
(6) Verstärkter Geheimhaltungsschutz: Bei besonders sensiblen Mandaten kann eine gesonderte Non-Disclosure Agreement (NDA) vereinbart werden, die die Regelungen dieser AGB konkretisiert und erweitert.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle im Rahmen der Zusammenarbeit von der Auftragnehmerin erstellten Arbeitsergebnisse, Konzepte, Präsentationen, Schulungsunterlagen, Analysen und sonstigen Materialien (nachfolgend „Arbeitsergebnisse") bleiben im Eigentum der Auftragnehmerin und sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Nutzungsrechte:
Nur für B2B-Kunden: Der Auftraggeber erhält an den vergüteten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin nicht gestattet.
Nur für B2C-Kunden: Der Kunde erhält an den für ihn erstellten Materialien ein einfaches Nutzungsrecht für private, nicht-kommerzielle Zwecke. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder gewerbliche Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
(3) Bearbeitungsrechte: Das eingeräumte Nutzungsrecht umfasst nicht das Recht zur Bearbeitung, Umgestaltung oder sonstigen Veränderung der Arbeitsergebnisse. Änderungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin. Dies gilt nicht für einfache Formatanpassungen (z. B. Corporate Design) bei internem Gebrauch.
(4) Nur für B2B-Kunden bei Interim-Management: Arbeitsergebnisse, die unmittelbar im Rahmen der Führungstätigkeit für das operative Geschäft des Auftraggebers erstellt werden (z. B. interne Berichte, Prozessdokumentationen, Strategiepapiere), gehen mit vollständiger Zahlung des Honorars in das Eigentum des Auftraggebers über. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, anonymisierte Versionen für Referenzzwecke zu nutzen.
(5) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu benennen, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Auf Wunsch des Auftraggebers wird die Referenznennung unterlassen.
(6) Werden Materialien, Konzepte oder Methoden des Auftraggebers verwendet, verbleiben die Rechte hieran beim Auftraggeber.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Einmalige Projekte und Beratungsaufträge: Der Vertrag beginnt mit der Auftragsbestätigung und endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
(2) Dauerschuldverhältnisse und Mentoring-Pakete:
Nur für B2B-Kunden: Sofern keine feste Laufzeit vereinbart ist, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
Nur für B2C-Kunden: Sofern keine feste Laufzeit vereinbart ist, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
Der laufende Monat wird bei Mentoring-Paketen vollständig abgerechnet.
(2a) Keine Rückerstattung bei Mentoring-Paketen: Nach Beginn eines Mentoring-Pakets (erste Session oder erste asynchrone Inanspruchnahme) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge, auch bei Nichtnutzung einzelner Leistungen.
(3) Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung
Schwerwiegender Verletzung der Vertraulichkeitspflicht
Insolvenz einer Vertragspartei
Unmöglichkeit der Leistungserbringung aus in der Sphäre des Auftraggebers liegenden Gründen
Nur für B2C-Kunden: Schwerwiegende Störung des Vertrauensverhältnisses im Coaching-Prozess
(4) Kündigungsform: Kündigungen bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB. Die Übermittlung per E-Mail ist ausdrücklich zulässig.
(5) Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung:
Bei ordentlicher Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen anteilig vergütet.
Nur für B2B-Kunden: Bei außerordentlicher Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat die Auftragnehmerin Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen sowie pauschal 50 % der Vergütung für noch nicht erbrachte Leistungen, sofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
Nur für B2C-Kunden: Bei außerordentlicher Kündigung erfolgt Abrechnung nur für tatsächlich erbrachte Leistungen.
Bei berechtigter außerordentlicher Kündigung durch die Auftragnehmerin erfolgt Abrechnung nur für tatsächlich erbrachte Leistungen.
(6) Nach Beendigung des Vertrages sind alle überlassenen Unterlagen, Daten und Materialien unverzüglich an die jeweils andere Partei zurückzugeben oder nach Weisung zu vernichten.
§ 10a Terminabsagen und Stornierungsfristen
(1) Coaching-Sitzungen (Online-Termine):
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Bei Stornierung durch den Kunden gelten folgende Fristen:
Bis 48 Stunden vor dem Termin: kostenfrei
48 bis 24 Stunden vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
Weniger als 24 Stunden vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars
Nicht wahrgenommene Termine (No-Show): 100 % des vereinbarten Honorars
Die Absage muss in Textform (E-Mail, WhatsApp Business) erfolgen.
(2) Workshops (Präsenzformate):
Bei Stornierung von Workshop-Teilnahmen durch den Kunden gelten folgende Fristen:
Bis 10 Werktage vor dem Workshop: kostenfrei
9 bis 5 Werktage vor dem Workshop: 50 % des vereinbarten Honorars
Weniger als 5 Werktage vor dem Workshop: 100 % des vereinbarten Honorars
(3) Interim Management (Präsenztage bei B2B-Kunden):
Da die Auftragnehmerin ihre Kapazitäten für vereinbarte Präsenztage fest reserviert, gelten bei Stornierung oder Verschiebung durch den Auftraggeber folgende Regelungen:
Absage bis 10 Werktage vor dem Termin: kostenfrei
Absage 9 bis 3 Werktage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
Absage weniger als 3 Werktage vor dem Termin oder Nichtinanspruchnahme: 80 % des vereinbarten Honorars
Ersparte Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten) werden nicht berechnet.
(4) Terminverschiebungen durch die Auftragnehmerin:
Sollte ein Termin durch die Auftragnehmerin aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) nicht stattfinden können, wird ein Ersatztermin angeboten. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, bestehen nicht.
(5) Nachweis geringeren Schadens: Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Auftragnehmerin ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Nähere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin unter www.melanieschulze.de/datenschutz.
(3) Nur für B2B-Kunden – Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO: Soweit die Auftragnehmerin im Rahmen ihrer Tätigkeit personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (z. B. bei Zugriff auf Personaldaten im Interim Management), wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.
(4) Die Auftragnehmerin trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Hierzu zählen insbesondere:
Verschlüsselte Datenübertragung und -speicherung
Zugriffsbeschränkungen und Passwortschutz
Regelmäßige Datensicherungen
Schulung von Mitarbeitern
(5) Subunternehmer und Auftragsverarbeiter: Setzt die Auftragnehmerin Subunternehmer ein, die Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten, wird dies dem Auftraggeber vorab mitgeteilt. Der Subunternehmer wird in gleichem Umfang zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet.
(6) Meldepflicht Datenpannen: Bei Datenschutzverletzungen (Data Breach) gemäß Art. 33 DSGVO informiert die Auftragnehmerin den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden nach Kenntniserlangung.
(7) Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer außerhalb der EU erfolgt nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers und unter Einhaltung der Vorgaben der Art. 44 ff. DSGVO.
(8) WhatsApp Business – Datenschutzhinweis:
Die Nutzung von WhatsApp Business erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.
Hinweis: Bei der Nutzung von WhatsApp Business können personenbezogene Daten (Telefonnummer, Nachrichteninhalte, Metadaten) an Meta Platforms Ireland Limited und ggf. an Server in Drittländern (insbesondere USA) übermittelt werden. Die Übermittlung erfolgt auf Grundlage von Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 DSGVO.
Alternative Kommunikationswege (E-Mail, Telefon, Kontaktformular) stehen jederzeit zur Verfügung. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 12 Höhere Gewalt (Force Majeure)
(1) Fälle höherer Gewalt befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten.
(2) Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, insbesondere:
Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme)
Kriege, Terroranschläge, Aufstände
Pandemien und behördlich angeordnete Lockdowns
Streiks und Aussperrungen (sofern nicht im eigenen Betrieb)
Ausfall kritischer Infrastruktur (Stromausfall, Internetausfall)
(3) Die betroffene Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und das voraussichtliche Ende der höheren Gewalt zu informieren.
(4) Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Leistung nachzuholen oder angemessen zu verschieben. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
(5) Dauert ein Fall höherer Gewalt länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.
§ 13 Abtretung und Übertragung
(1) Nur für B2B-Kunden: Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin auf Dritte zu übertragen oder abzutreten.
(2) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihre Forderungen aus diesem Vertrag an Dritte (z. B. Factoring-Gesellschaften) abzutreten. Der Auftraggeber wird hierüber informiert.
§ 14 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Nur für B2B-Kunden bei Interim Management: Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Auftragnehmerin:
Zugang zu den erforderlichen Räumlichkeiten, IT-Systemen und Ansprechpartnern erhält
Vollständige Lese- und Schreibrechte für vertriebsrelevante Systeme (CRM, ERP, Reporting) ab dem ersten Projekttag erhält
Einen angemessenen Arbeitsplatz inkl. notwendiger IT-Infrastruktur an den Präsenztagen bereitstellt
(3) Verzögerungen, die durch mangelhafte oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin und können zu einer Anpassung von Terminen und Honoraren führen.
§ 15 Compliance und Korruptionsprävention
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, insbesondere der Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung, Geldwäscheprävention und des Wettbewerbsrechts.
(2) Die Auftragnehmerin versichert, dass sie keine Zahlungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile an Mitarbeiter, Vertreter oder Geschäftspartner des Auftraggebers gewährt, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder interne Compliance-Richtlinien verstoßen.
(3) Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die jeweils andere Partei zur sofortigen außerordentlichen Kündigung berechtigt.
§ 16 Online-Streitbeilegung (nur für B2C-Kunden)
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden.
(2) Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Textform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB. Dies bedeutet: Eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail, PDF, Fax, Brief). Die Übermittlung per E-Mail ist ausdrücklich zulässig. Dies gilt auch für Kündigungen, Änderungsmitteilungen und sonstige rechtserhebliche Erklärungen.
(2) E-Mail-Anforderungen: Für die Wirksamkeit einer per E-Mail übermittelten Erklärung muss diese
von der im Vertrag angegebenen E-Mail-Adresse der erklärenden Partei versendet werden oder
den vollständigen Namen des Erklärenden im Text oder in der Signatur enthalten.
(3) Zugang: Eine per E-Mail versendete Erklärung gilt als zugegangen, sobald sie in den Verfügungsbereich des Empfängers gelangt ist (Eingang im E-Mail-Postfach). Der Absender trägt das Risiko der Zustellung.
(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
(5) Erfüllungsort: Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der Auftragnehmerin.
(6) Gerichtsstand:
Nur für B2B-Kunden: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg. Die Auftragnehmerin ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
Nur für B2C-Kunden: Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(7) Optionale Schiedsvereinbarung (nur für B2B-Kunden): Auf Wunsch beider Parteien können Streitigkeiten aus diesem Vertrag anstelle der ordentlichen Gerichtsbarkeit durch ein Schiedsgericht nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) entschieden werden. Sitz des Schiedsgerichts ist Hamburg. Die Schiedsvereinbarung ist gesondert schriftlich zu treffen.
(8) Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(9) Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch.
Stand der AGB: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 18. März 2026 in Kraft.
Melanie Schulze
Specksaalredder 106
22397 Hamburg
Telefon: +49 15563 328818
E-Mail: contact@melanieschulze.de
Steuernummer: DE459551572
Website: www.melanieschulze.de